Die Kleiderwahl – Personal Shopper Graz

AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

1. Allgemeines

1.1. Für alle Verträge betreffend Dienstleistungen, Lieferungen und sonstigen Leistungen, wel- che Frau Daniela Kauer-Walter (im Folgenden auch kurz „die Auftragnehmerin“ genannt) mit einem Vertragspartner abschließt, gelten ausschließlich diese nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichendes gilt nur als vereinbart, wenn dies schriftlich zwischen der Auftragnehmerin und dem Vertragspartner vereinbart worden ist.

1.2. Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote mit dem Vertragspartner, selbst wenn diese nicht nochmals gesondert vereinbart werden.


1.3. Die jeweils gültige Fassung dieser AGB kann jederzeit im Internet unter www.diekleider- wahl.at eingesehen und abgerufen werden und steht dort außerdem zum Download zu Verfügung bzw kann auf Anfrage übermittelt werden.

2. Vertragsabschluss

2.1. Verbindliche Angebote der Auftragnehmerin können vom Vertragspartner ausschließlich
schriftlich innerhalb der jeweiligen Angebotsfrist angenommen werden.


2.2. Die zu Angaben der jeweiligen Lieferungen und Leistungen von der Auftragnehmerin gehörigen Unterlagen, wie zum Beispiel Leistungsangaben, Lieferangaben, etc. gelten, sollte nichts Anderes schriftlich vereinbart sein, nicht als besonders zugesicherte Eigenschaften.


2.3. Allfällige Angebote von der Auftragnehmerin können nur hinsichtlich der gesamten angebotenen Leistung angenommen werden. Weicht die Annahmeerklärung des Vertragspartners vom Angebot der Auftragnehmerin ab, so stellt diese abweichende Annahmeerklärung des Vertragspartners ein neues Angebot dar, das von der Auftragnehmerin angenommen wer- den kann.

3. Preise

3.1. Die Preise gelten für den im jeweiligen Vertrag aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Die Beauftragung von Lieferungen oder Leistungen, die über den im Vertrag definierten Umfang hinausgehen (insbesondere Mehr- oder Sonderleistungen) werden gesondert verrechnet.

3.2. Alle Preise verstehen sich in Euro. Preisangaben sind, sofern nicht schriftlich ausdrücklich Abweichendes vereinbart ist, nicht als Pauschalpreis zu verstehen.

3.3. Alle angegebenen Preise sind, sofern seitens der Auftragnehmerin nichts Abweichendes angegeben ist, exklusive aller Abgaben und Steuern, insbesondere exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer bzw jeweiligen Einfuhrabgaben, sowie exklusive allfälliger Versandkosten, Reisekosten und Spesen zu verstehen. Allfällige Abgaben und Steuern werden zusätz- lich in Rechnung gestellt.

3.4. Die Rechnungslegung und Übermittlung von Rechnungen auf elektronischem Wege iSd § 11 Abs 2 zweiter Unterabsatz Umsatzsteuergesetz gilt als vereinbart, sofern der Vertragspartner der Auftragnehmerin seine E-Mail-Adresse bekannt gegeben hat und sich nicht ausdrücklich gegen eine Übermittlung per E-Mail ausspricht. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Rechnungen auch per Post zu übermitteln.

4. Zahlungsbedingungen, Barauslagen, Verzugszinsen, Teilrechnungen, Terminverlust, Eigentumsvorbehalt

4.1. Das Entgelt ist binnen 3 Tagen ab Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug und spesenfrei zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen.

4.2. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, einen Vorschuss für Barauslagen in Rechnung zu stellen und ihre Leistung von der Bezahlung des Barauslagenvorschusses abhängig zu machen bzw. bis zur Zahlung des Barauslagenvorschusses zurückzubehalten.

4.3. Lieferungen von der Auftragnehmerin bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Auftragnehmerin. Jede Veräußerung, Verpfändung, Vermietung, Sicherungsübereignung oder anderweitige Überlassung des vorbehaltenen Eigentums an Dritte ist untersagt. Bei Pfändung oder anderer Inanspruchnahme des vorbehaltenen Eigentums durch Dritte ist der Vertragspartner gehalten, die Auftragnehmerin mittels nachweisbarer schriftlicher Verständigung innerhalb von 24 Stunden zu informieren.

4.4. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch die Auftragnehmerin gilt mangels ausdrücklicher gegenteiliger Erklärung von der Auftragnehmerin nicht als Rücktritt vom Vertrag. Es verbleiben der Auftragnehmerin vielmehr neben dem Anspruch auf Herausgabe die Rechte aus dem jeweiligen Vertrag, insbesondere auf Ersatz von allfälligen Schäden.

4.5. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Die Gel- tendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, bleiben davon unberührt.

4.6. Die Auftragnehmerin und der Vertragspartner vereinbaren für den Fall, dass der Vertrags- partner seiner Verpflichtung zur Zahlung nicht ordnungsgemäß nachkommt, dass zusätzlich zu den gesetzlichen Verzugszinsen, Zinseszinsen gem § 1000 Abs 2 ABGB fällig werden.

4.7. Weiters verpflichtet sich der Vertragspartner für den Fall des verschuldeten Zahlungsver-zugs, die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind und in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen, zu ersetzen. Die Geltendmachung weitergehender Rechte bleibt davon

4.8. Im Falle des Zahlungsverzuges des Vertragspartners ist die Auftragnehmerin nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht) und ist berechtigt Vorauszahlung bzw. Sicherstellung zu verlangen oder nach Festsetzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.


4.9. Hat der Vertragspartner seine Schuld in Raten zu zahlen hat die Auftragnehmerin das Recht, die sofortige Entrichtung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminsver- lust). Terminsverlust tritt jedoch nur ein, wenn die Auftragnehmerin selbst ihre Leistungen bereits erbracht hat, zumindest eine rückständige Leistung des Vertragspartners seit mindestens sechs Wochen fällig ist sowie die Auftragnehmerin den Vertragspartner unter Androhung des Terminsverlustes und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt hat.


4.10. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Auftragnehmerin aufzurechnen, ausgenommen die Auftragnehmerin ist zahlungsunfähig oder der Vertragspartner rechnet mit Gegenforderungen auf, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Vertragspartners stehen, oder der Vertragspartner rechnet mit Gegenforderungen auf, die gerichtlich festgestellt oder von der Auftragnehmerin anerkannt worden sind.


4.11. Die Inanspruchnahme von Skonti setzt voraus, dass diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Ein Skontoabzug bei der Schlussrechnung ist nur zulässig, wenn alle vorigen Teilrechnungen fristgerecht beglichen worden sind. Ein Skontoabzug bei Teilrechnungen ist nur zulässig, wenn ein solcher Skontoabzug auf der Rechnung vermerkt ist.

5. Lieferung & Leistung / Terminänderung

5.1. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, vereinbarte Liefertermine zu verschieben bzw. Fristen für die Leistungserbringung zu verlängern, wenn eine Einhaltung der Termine für die Auftragnehmerin unmöglich gemacht oder unangemessen erschwert wird und der Umstand nicht im Einflussbereich der Auftragnehmerin liegt. Dies gilt insbesondere für die unverschuldete Erkrankung der Auftragnehmerin, Arbeitskonflikte Brand, Krieg, Streik, Pande- mie, Umweltkatastrophen etc. Dies gilt auch, wenn derartige unvorhergesehene Hindernisse und Umstände bei Unterlieferanten oder Erfüllungsgehilfen eintreten.

5.2. Führen von der Auftragnehmerin nicht zu vertretende Umstände dazu, dass die Auftragnehmerin nicht alle offenen Aufträge fristgerecht erfüllen kann (objektiver Verzug), so ist die Auftragnehmerin nicht verpflichtet, Fremdleistungen in Anspruch zu nehmen.

5.3. Leistungen sind am vereinbarten Erfüllungsort zu erbringen. Wurde kein besonderer Erfüllungsort vereinbart, gilt als Erfüllungsort der Sitz der Auftragnehmerin.

5.4. Die Lieferung von Waren, welche aufgrund einer Vereinbarung an den Vertragspartner zugesandt werden, erfolgt auf dem Versandweg an die vom Vertragspartner angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei der Abwicklung der Transaktion ist die in der Bestellabwicklung der Auftragnehmerin angegebene Lieferanschrift maßgeblich. Sollte die Lieferung von einem Paketshop oder einer anderen Abholstelle (zB Postamt) nicht innerhalb der jeweiligen Frist abgeholt werden, dann übernimmt der Vertragspartner die

5.5. Bei Waren, die per Spedition geliefert werden, erfolgt die Lieferung “frei Bordsteinkante”, also bis zu der der Lieferadresse nächstgelegenen öffentlichen Bordsteinkante, sofern sich aus den Versandinformationen der Auftragnehmerin nichts anderes ergibt und sofern nichts anderes vereinbart ist.


5.6. Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an die Auftragnehmerin zurück, da eine Zustellung beim Vertragspartner nicht möglich war, trägt der Vertragspartner die Kosten für den erfolglosen Versand.


5.7. Bei Selbstabholung von Waren durch den Vertragspartner informiert die Auftragnehmerin den Vertragspartner zunächst per E-Mail darüber, dass die von ihm bestellte Ware zur Abholung bereitsteht. Nach Erhalt dieser E-Mail kann der Vertragspartner die Ware nach Absprache mit der Auftragnehmerin am Sitz der Auftragnehmerin abholen. In diesem Fall werden dem Vertragspartner keine Versandkosten in Rechnung gestellt.

6. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Vertragspartners

6.1. Der Umfang der zu erbringenden Lieferungen und/oder Leistungen ergibt sich aus der Vereinbarung zwischen der Auftragnehmerin und dem Vertragspartner.


6.2. Bei den zu erbringenden Dienstleistungen und Produkte der Modebranche weißt die Auftragnehmerin darauf hin, dass sich das Modebewusstsein sowie der Geschmack eines je- den Menschen stets individuell verhält sowie der Körperbau eines jeden Menschen unterschiedlich ist und somit ein gezieltes Auftreten bzw. Erscheinungsbild nicht Leistungsinhalt ist.


6.3. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Auftragnehmerin. Innerhalb des vom Vertragspartner vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit seitens der Auftragnehmerin.


6.4. Der Vertragspartner wird der Auftragnehmerin zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird der Auftragnehmerin von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Vertragspartner trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Auftragnehmerin wiederholt oder adaptiert werden müssen oder verzögert werden.


6.5. Die Auftragnehmerin kann nach freiem Ermessen die Lieferung oder sonstige Leistung an den Vertragspartner teilweise oder zur Gänze selbst ausführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Lieferungen oder sonstigen Leistungen teilweise oder zur Gänze sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen bedienen.

7. Haftung & Haftungsausschluss

7.1. Zum Schadenersatz ist die Auftragnehmerin in allen in Betracht kommenden Fällen bloß im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Die Haftung der Auftragnehmerin ist in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin ausschließlich für Personenschäden. Dies gilt sinngemäß auch betreffend die Haftung für das Verhalten von Dritten, denen sich die Auftragnehmerin zur Erfüllung vertraglicher Pflichten bedient.


7.2. Die Auftragnehmerin haftet für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

8. Beauftragung zur Beschaffung von Modeartikeln

8.1. Der Vertragspartner hat die Auftragnehmerin bevollmächtigt und beauftragt im eigenen Namen aber auf Rechnung des Vertragspartners Kleidungsstücke und/oder sonstige Modeartikel (nachfolgend auch kurz „Modeartikel“ genannt) zu beschaffen bzw. zu erwerben. Diese Modeartikel werden dem Vertragspartner zur Anprobe im Rahmen der von der Auftragnehmerin durchzuführenden Modeberatung übergeben.


8.2. Die Auftragnehmerin wird Modeartikel ausschließlich von solchen Verkäufern beschaffen bzw. erwerben, bei denen eine kostenlose Rückgabe der Modeartikel auch ohne Angaben von Gründen zulässig ist.


8.3. Entscheidet der Vertragspartner nach Abschluss der Modeberatung und jedenfalls binnen der ihm von der Auftragnehmerin bekanntgegebenen Entscheidungsfrist, den oder die Modeartikel endgültig zu behalten, erwirbt der Vertragspartner mit anschließender Übergabe der/des Modeartikel/s Eigentum und gehen sämtliche Rechte und Pflichten hinsichtlich des Erwerbs der/des Modeartikel/s, insbesondere sämtliche Gewährleistungs- und allfällige Garantierechte auf den Vertragspartner über. Dieser ist ausschließlich gegenüber dem Verkäufer berechtigt, allfällige Rechte (zB Gewährleistung) geltend zu machen.


8.4. Der Vertragspartner hat für sämtlichen Wertminderungen bzw. Schäden an den Modeartikel einzustehen, es sei denn, diese wurden von der Auftragnehmerin verursacht und verschuldet.

9. Rücktritt

Wenn dem Vertragspartner das Recht zum Rücktritt des Vertrags, gegebenenfalls unter Setzung einer angemessenen Nachfrist, freisteht, hat er den Rücktritt, gegebenenfalls unter Setzung einer angemessenen Nachfrist, schriftlich zu erklären, ausgenommen der Rücktritt im Rahmen eines Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Ver- trägen.

9. Rücktritt

Wenn dem Vertragspartner das Recht zum Rücktritt des Vertrags, gegebenenfalls unter Setzung einer angemessenen Nachfrist, freisteht, hat er den Rücktritt, gegebenenfalls unter Setzung einer angemessenen Nachfrist, schriftlich zu erklären, ausgenommen der Rücktritt im Rahmen eines Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Ver- trägen.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr

10.2. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

10.3. Die Auftragnehmerin ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

10.4. Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen.


10.5. Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.


10.6. Der Vertragspartner ist verpflichtet, der Auftragnehmerin die Änderungen seiner Wohn- und E-Mail-Adresse bekanntzugeben, widrigenfalls Erklärungen von der Auftragnehmerin dem Vertragspartner als zugegangen gelten, wenn sie an die vom Vertragspartner zuletzt bekannt gegebene Wohn- und E-Mail-Adresse gesendet wurden.


10.7. Mitteilungen an Vertragspartner können der Auftragnehmerin auch per E-Mail versendet werden, sofern der Vertragspartner der Auftragnehmerin seine E-Mail-Adresse bekannt gegeben hat und sich nicht schriftlich gegen eine Kommunikation per E-Mail ausspricht.


10.8. Die Vertragssprache ist Deutsch.